Strategie der Woche: Lernende Potenzialbeurteilung
22.
August 2008
Die
Potenzialbeurteilung ist bei
der Personalauswahl grundlegend. Was kann ein Bewerber? Entspricht sein
Können dem Anforderungsprofil? Schlummern vielleicht noch unentdeckte
Talente in ihm? Wird er einmal ein echter Fachmann auf seinem Gebiet?
Diese Fragen sind selbst für erfahrene Personaler nicht immer leicht zu
beantworten. Auch ihnen muss man zugestehen, dass sie erst im Laufe der
Zeit durch eigene Erfahrungen zu Beurteilungsprofis werden. Thomas
Lang-von Wins, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie an
der Universität der Bundeswehr München, nennt diesen Prozess lernende
Potenzialbeurteilung. Ein Anwender eignet sich im Prozess
der
Personalauswahl dabei schrittweise Beurteilungskompetenzen an. In ihrem
neuen Buch "Personalbeurteilung“ zeigen Thomas Lang-von Wins, Claas
Triebel, Ursula Buchner und Andrea Sandor systematisch auf,
wie
dieser Lernprozess aussehen kann. In folgenden Schritten lernt ein
Personaler, seine Fähigkeiten zu verbessern:
1. Anforderungsanalyse.
Zunächst müssen die Anforderungen einer Stelle ermittelt werden. Dabei
kommt es nicht auf möglichst umfangreiche Kataloge an, die man im
Auswahlprozess ohnehin nicht Punkt für Punkt mit den Fähigkeiten des
Bewerbers abgleichen kann. Vielmehr muss der HR-Spezialist in der Lage
sein, die zentralen Anforderungen festzustellen und sich klar zu
machen, wie sie miteinander verknüpft sind.
2. Methodenauswahl.
Eine gute Methode ist zweckdienlich. Ob Eignungstest,
Assessment-Center, Einstellungsinterview: Ein Personaler muss wissen,
welche Methode bei welcher Fragestellung effektiv ist. Zudem gilt es,
alle Methoden den einzelnen Entscheidungsschritten innerhalb des
Auswahlprozesses zuzuordnen. Die Auswahl angemessener Methoden
gehört zu den Kernkompetenzen eines Personalfachmanns.
3. Ergebnisinterpretation.
Wie ist die Informationsflut nach den durchgeführten Methoden zu
bewältigen? Durch umsichtige Interpretation. Von einander abweichende
Ergebnisse müssen genau betrachtet werden. Anforderungs- und
Fähigkeitsprofil werden abgeglichen. Mögliche Globalurteile müssen
gegebenenfalls revidiert werden. No-Go-Kriterien können sich beim
Bewerber erhärtet haben. Die Ergebnisinterpretation führt schließlich
dazu, dass ein Urteil über die Eignung getroffen wird.
4. Urteilsprüfung.
In der Probezeit zeigt sich das erste Mal, ob der Kandidat erfolgreich
ist und sich die Auswahlentscheidung bewahrheitet. Das dient als
Feedback für den Entscheider. Wenn sich der neue Mitarbeiter nicht
bewährt, können Rückschlüsse über mögliche Fehler im Auswahlprozess
gezogen werden. So kann der Personaler selbst lernen und seine
Entscheidungskompetenz verbessern.
Zum Buch "Potenzialbeurteilung"
Thomas
Lang-von Wins zur lernenden Potenzialbeurteilung im
Themschwerpunkt "Eignungsdiagnostik" der Wirtschaftspsychologie aktuell
tf
– Quelle: Lang-von Wins, Th., Triebel, C., Buchner, U. G. &
Sandor,
A. (2008). Potenzialbeurteilung: Diagnostische Kompetenz entwickeln –
die Personalauswahl optimieren. Heidelberg: Springer.
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